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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2012 - L 11 AL 115/10   

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https://dejure.org/2012,128451
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2012 - L 11 AL 115/10 (https://dejure.org/2012,128451)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.07.2012 - L 11 AL 115/10 (https://dejure.org/2012,128451)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - L 11 AL 115/10 (https://dejure.org/2012,128451)
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  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsbeginn - Verschulden - gesetzlicher Vertreter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2012 - L 11 AL 115/10
    Der Kläger hat auch keinen Anspruch darauf, dass die Beklagte ihm im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruch Alg für die Zeit ab 6. August 2009 gewährt (vgl. zu den Voraussetzungen des von der Rechtsprechung entwickelten sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs, der insbesondere bei Beratungsfehlern in Betracht kommt: BSG, Urteil vom 30. September 2009 - B 9 VG 3/08 R, SozR 4-3100 § 60 Nr. 6, Rn 41ff.).
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R

    Arbeitslosigkeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze des § 118 Abs 2 SGB

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2012 - L 11 AL 115/10
    Denn es verbleibt kein Raum für die Anwendung dieses Rechtssatzes, wenn der eingetretene Nachteil nicht durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 28/08 R, SozR 4-4300 § 118 Nr. 5, Rn 18 unter Verweis auf BSG, SozR 4-4300 § 118 Nr. 2 RdNr 18 mwN).
  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2012 - L 11 AL 115/10
    Denn es verbleibt kein Raum für die Anwendung dieses Rechtssatzes, wenn der eingetretene Nachteil nicht durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 28/08 R, SozR 4-4300 § 118 Nr. 5, Rn 18 unter Verweis auf BSG, SozR 4-4300 § 118 Nr. 2 RdNr 18 mwN).
  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 41/95

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2012 - L 11 AL 115/10
    Es kommt weder auf ein Verschulden des Arbeitnehmers noch darauf an, ob die Entlassungsentschädigung auch bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gezahlt worden wäre (BSG, Urteil vom 21. September 1995 - 11 Rar 41/95, SozR 3-4100 § 117 Nr. 12 - zu § 117 AFG).
  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 65/97 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches - Abfindung -Kündigungseinschränkung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2012 - L 11 AL 115/10
    Gesetzeszweck von §&8201; 143&8198;a SGB III a.F. ist es, Doppelleistungen (d.h. den Bezug von Alg nach Erhalt einer Entlassungsentschädigung) zu vermeiden und Manipulationen zur Umgehung des gesetzlich Gewollten weitgehend zu erschweren (BSG, Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 65/97 R, SozR 3-4100 §&8201; 117 Nr&8201; 15, Rn 18 - zur Vorgängernorm § 117 Arbeitsförderungsgesetz (AFG)).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.09.2008 - L 1 AL 78/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ruhen bei Gewährung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2012 - L 11 AL 115/10
    Vielmehr wird unwiderlegbar vermutet, dass ein pauschalierter Teil der Abfindung in diesen Fällen auch eine verdeckte Entgeltzahlung für die vorgezogene Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthält (vgl. im Einzelnen etwa: Siefert in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III - Arbeitsförderung, 4. Auflage 2012, § 143a Rn 10 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialen zu § 117 AFG, BT-Drucks. 8/857 S 9; ebenso zur Unwiderlegbarkeit der Vermutung: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. September 2008 - L 1 AL 78/07, Rn 26 - zitiert nach Juris).
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